Wechselperiode I startet

am 1. Juli

Die Wechselperiode beginnt offiziell am 1. Juli und läuft bis zum 31. August 2025. Das bedeutet, alle Wechselangelegenheiten von Amateur- und Vertragsspieler ab der 3. Liga abwärts bis zur Kreisklasse C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2007) sowie dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2009) müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes bis zum Fristende am 31.08.2025 vorliegen bzw. online beantragt werden. 

Abmeldung

Will ein Spieler den Verein wechseln, muss die Abmeldung bei dem bisherigen Verein als aktiver Spieler nachweisbar erfolgen. Dafür gibt es zwei Wege:

Variante 1: Willigt der Spieler schriftlich ein, kann der aufnehmende Verein einen Antrag auf Vereinswechsel online über das DFBnet Pass Portal stellen. Als Abmeldetag gilt der Tag der Eingabe in das System. Das muss im Herren- und Frauenbereich sowie bei der Jugend bis einschließlich dem 30.06.2025 erfolgen. Bitte beachten: Das Abmeldedatum kann nach zu später Beantragung nicht rückwirkend geändert werden.

Variante 2: Der aufnehmende Verein kann den Spieler auch schriftlich per Einschreiben(-Rückschein) abmelden. Oder auch der Spieler selbst meldet sich schriftlich bei seinem bisherigen Verein ab. Hierfür steht Ihnen eine Musterabmeldung auf unserer Homepage zur Verfügung. Als Empfänger-Adresse gilt ausschließlich die offizielle Vereinsanschrift. Diese kann bei Fussball.de eingesehen werden oder bei der Passstelle erfragt werden. Der Poststempel gilt als Tag der Abmeldung. Damit beginnt eine 14-Tage-Frist, in der der abgebende Verein verpflichtet ist, den Spieler online abzumelden. 

Freigabe

Meldet der abgebende Verein den Spieler innerhalb der 14-Tage Frist nicht online ab, gilt er als freigegeben (nur bei einer Frist- und ordnungsgemäßen Abmeldung zum 30.06.25) Dies gilt für alle Arten der Abmeldung. Stimmt der abgebende Verein zu, wird das Spielrecht für Pflichtspiele frühestens zum 01.07.25 erteilt. Stimmt der abgebende Verein der Freigabe nicht zu, erhält der Spieler die Spielberechtigung zum 01.11.2025.

Wurde der Spieler fristgerecht abgemeldet (30.06.25) und der abgebende Verein erteilt eine Freigabe, gilt das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele. Die Spielberechtigung für Pokal- und Freundschaftsspiele beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Bei einer Abmeldung nach dem 30.06.25 greift die 6 Monats-Regel auf das letzte Spiel. Bitte beachten Sie, dass hierbei jede Art von Spiel zählt. Andernfalls erfolgt das Spielrecht erst zum 01.01.26 (Wechselperiode II).

Herren/Frauen/Älterer A-Junioren sowie B-Juniorinnen-Jahrgang

Stimmt der abgebende Verein dem Wechsel nicht zu, erhält der Spieler die Spielberechtigung zum 01.11.2025. Um diese Sperre zu verhindern, kann in der Wechselperiode I die nachträgliche Freigabe durch Zahlung einer Ausbildungsentschädigung erreicht werden. Die Höhe der Ausbildungsentschädigung ist festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren (Alter, Spielklasse und Dauer der Zugehörigkeit beim bisherigen Verein) ab. Auf unserer Homepage steht hierfür ein digitaler Entschädigungsrechner (im Tab "Vereinswechsel") zu Verfügung, der Ihnen den Höchstbetrag automatisch berechnet.

Nachträgliche Freigabe

Die nachträgliche Freigabe muss durch einen Nachweis der Zahlung oder eine schriftliche Bestätigung des abgebenden Vereins, welche dem neuen Verein vorliegen muss, nachgewiesen werden. Bis zum Ende der Wechselperiode (31.08.2025) muss sie spätestens online durch den aufnehmenden Verein beantragt werden.

Überregionaler Vereinswechsel

Die Abmeldung eines Spielers muss auch hier bis zum 30.06.2025, online durch den neuen Verein oder alternativ durch den Spieler selbst erfolgen.

Internationale Vereinswechsel

Diese müssen spätestens bis zum 31.08.25 online ordnungsgemäß beantragt werden. Ab Eingang der DFB-Freigabe wird das Spielrecht für Pflichtspiele erteilt, das Freundschaft- und Pokalspielrecht erfolgt auf den Tag der Antragstellung.


Vereinswechsel Vertragsspieler

Will ein Vertragsspieler den Verein verlassen und beim neuen Verein Amateurspieler werden, muss zum 30.06.2025 entweder der Vertrag auslaufen oder die einvernehmliche Vertrags-Auflösung online der bfv-Passstelle angezeigt werden. Der aufnehmende Verein benötigt trotz des auslaufenden oder vorzeitig beendeten Vertrags einen Nachweis der fristgerechten Abmeldung zum 30.06.2025. Die Beantragung des Vereinswechsels durch den aufnehmenden Verein muss zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.08.2025 online erfolgen oder durch Vorlage der vollständigen Unterlagen per E-Mail an die bfv-Passstelle.

Erhält ein Vertrags- oder Amateurspieler beim neuen Verein einen Vertrag, wird das Spielrecht auf den Tag der vollständigen Unterlagen bzw. online-Beantragung erteilt. Die Abmeldeanforderung erfolgt systemseitig durch die Passstelle und der abgebende Verein wird gebeten, die Abmeldedaten online zu erfassen. (WICHTIG ggf. zu beachten > § 23 Ziffer 8+9 SpO). Unabhängig vom Freigabevermerk des abgebenden Vereins gilt die Spielerlaubnis zum Antragseingang, frühestens zum 01.07.2025. Die Vertragslaufzeit muss immer mindestens bis zum Ende der laufenden Runde festgeschrieben sein und spätestens zum 02.09.2025 beginnen.

Ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers, der zum Ablauf der Wechselperiode I vertraglich an keinen Verein als Lizenzspieler oder Vertragsspieler gebunden war und daher bis zum 31.08.25 keine Spielerlaubnis für einen Verein, auch nicht als Amateur hatte, kann auch außerhalb der Wechselperiode I bis zum 31.12.2025 bzw. 31.01.2026 erfolgen. Dies gilt für nationale und internationale Transfers.

Vertragsauflösungen, Vertragsverlängerungen sowie neue Verträge müssen online erfasst und hochgeladen werden. Zudem kann eine Statusänderung (ab 6 Wochen vor Vertragsende) ebenfalls online beantragt werden. Es gilt eine Aufbewahrungspflicht aller Unterlagen von mindestens 2 Jahren.

Bei Vertragsverlängerungen muss der Vertrag unbedingt vor Ablauf des ursprünglichen Vertragsendes online hochladen werden. 

Vertragsabschlüsse, Vertragsverlängerungen oder Vertragsauflösungen müssen spätestens 14 Tage nach Abschluss angezeigt bzw. online hochgeladen werden. Nicht unverzüglich vorgelegte Vertragsangelegenheiten können nicht anerkannt und berücksichtigt werden.

Der Sozialversicherungsnachweis und damit die Bestätigung, dass für den Vertragsspieler die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben durchgehend abgeführt werden, muss spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn durch den Verein nachgewiesen werden. Den Nachweis können Sie online hochladen (Antragstellung „Verträge„ > SV-Nachweis).

Jugend

Der ältere A-Junioren (2007) und B-Juniorinnen (2009)-Jahrgang wechselt ebenfalls bereits nach Aktivenspielrecht.

Für den Nachwuchsbereich darunter, ab dem jüngeren A-Junioren und dem jüngeren B-Juniorinnen –Jahrgang, gelten die bekannten Wechselbestimmungen.

Vereinswechsel in die A- und B-Junioren/Juniorinnen-Bundesligen sind nur bis zum 31.08.25 möglich.

Bei einer Abmeldung nach dem 30.06.2025 und Freigabe erhält der Spieler eine Wartefrist von 3 Monaten ab dem Tag der Abmeldung. Bei einer Nichtzustimmung greift die 6 Monats-Regel auf das letzte Spiel. Auch hier zählt jede Art von Spiel.

Sollte dennoch was unklar sein oder Sie hierzu Fragen haben, stehen Ihnen unsere beiden Mitarbeiter, Christina Richter und Jonathan Rieder gerne zur Verfügung (Christina.Richter@badfv.de, 0721-40904-57 / Jonathan.Rieder@badfv.de, 0721-40904-58 / Passstelle@badfv.de).

Damit alle Vereinswechsel, Vorgänge, Emails etc. schnellstmöglich bearbeitet werden können, gelten vom 23.06.-14.09.25 gesonderte Sprechzeiten. Diese sind wie folgt:

Dienstag-Donnerstag von 13 – 15 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich für eine individuelle Terminvereinbarung direkt an Passstelle@badfv.de wenden.

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