Wechselperiode 1 beginnt

bald

Offiziell beginnt die Wechselperiode am 1. Juli und läuft bis zum 31. August 2023. Das bedeutet, alle Wechselangelegenheiten von Amateur- und Vertragsspieler*innen ab der 3. Liga abwärts bis zur Kreisklasse C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2005) sowie dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2007) müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes bis zum Fristende am 31.08.2023 vorliegen bzw. online beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Abmeldung unbedingt bis zum 30.06.2023 erfolgen muss

ACHTUNG: Abmeldung in der Jugend muss spätestens zum 30.06. erfolgen, Frist Mannschaftsmeldung zum 15.07. bleibt bestehen

Neue online-Funktionen:

Statuswechsel im eigenen Verein: War der betreffende Spieler Vertragsspieler und will weiterhin als Amateur im eigenen Verein spielen, können Vereine dies ab sofort online bis zum 30.06.23 durchführen (Leitfaden steht auf unserer Homepage zur Verfügung).

Erfassung eines Vertrages im Zuge eines bevorstehenden Vereinswechsels: Um sich Spieler vorzeitig „sichern“ zu können, besteht die Möglichkeit, unverzüglich nach Vertragsabschluss den Vertrag online zu erfassen und hochzuladen. Somit müssen die Vertragsunterlagen auch nicht mehr per Email an den bfv übersendet werden (Leitfaden steht auf unserer Homepage zur Verfügung).

Online Bußgeldbescheid: Erfolgt keine Abmeldung innerhalb der ersten vier Wochen ab Antragstellung des Vereinswechsels, wird automatisch systemseitig ein Bußgeldbescheid in Höhe von 103 € gegen den abgebenden Verein erhoben. Demzufolge unbedingt beachten: IMMER die Online-Abmeldung durchführen, auch wenn der Spieler z.B. sechs Monate kein Spiel mehr bestritten hat.

 

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