Aktuelles Senioren 1. Mannschaft Aktuelles Am 31. Januar um 24 Uhr endet Wechselperiode II

Am 31. Januar um 24 Uhr endet Wechselperiode II

Karlsruhe (sim). Genau wie bei den Fußballprofis der Bundesliga und der zweiten Bundesliga, endet auch für Vertragsspieler und Amateure von der dritten Liga abwärts bis zur Kreisklasse C am Dienstag, 31. Januar um 24 Uhr die Wechselperiode II. Einbezogen in diese Regelung ist auch der ältere A-Junioren-Jahrgang (1993) sowie der gesamte Frauenbereich einschließlich dem älteren B-Mädchen-Jahrgang (1995). Bis zu diesem Zeitpunkt müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes in der Sportschule Schöneck sämtliche Unterlagen vorliegen, um im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Punktespiele zu erhalten. Bei einem Vereinswechsel sind dies die Originalunterlagen (Antrag, Spielerpass mit Abmeldung spätestens 31.12.11) plus einer etwaigen nachträglichen Freigabe. Eine solche Freigabe kann zur Terminwahrung auch per Fax unter den Nummern 0721/409023 oder 0721/4090424 bis 31. Januar, 24 Uhr übermittelt werden. Das Original ist unverzüglich nachzureichen.
Eine Freigabe wird in der Wechselperiode II auch bei Vertragsspielern zusätzlich erforderlich, wo der Vertrag keine automatische Freigabe beinhaltet. Verträge müssen zudem am 31. Januar beginnen und nicht erst am 1. Februar (außerhalb der Wechselperiode II), allerdings ist eine Abmeldung bis 31.Dezember nicht erforderlich, eher die Vertragsauflösung, sofern der Spieler zuvor ebenfalls vertraglich gebunden war.
Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren Jahrgang abwärts. Dies sind bei den Jungs die Jahrgänge 1994 und später sowie bei den Mädchen 1996 und später. Dort zählt für das Spielrecht für Punktespiele weiterhin: Drei Monate nach dem Tag der Abmeldung bei Freigabe oder sechs Monate nach dem letzten Spiel bei Nichtfreigabe.

Badischer Fußballverband e.V.

 

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